Ab dem 01.10.2022 setzen wir das aktualisierte „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ um. Dies bedeutet, dass alle Patient:innen und Besucher:innen in unseren Räumlichkeiten eine FFP2-Maske tragen müssen.
Eine einfacher Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus!
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten gleichzeitig diese Regelung zu beachten.
Ihr Praxisteam des Augenzentrums Schleswig-Holstein