Aktuelles

Ab dem 01.10.2022 gilt für alle Patient:innen und Besucher:innen FFP2-Maskenpflicht

Ab dem 01.10.2022 setzen wir das aktualisierte „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ um. Dies bedeutet, dass alle Patient:innen und Besucher:innen in unseren Räumlichkeiten eine FFP2-Maske tragen müssen.

Eine einfacher Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus!

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten gleichzeitig diese Regelung zu beachten.

Ihr Praxisteam des Augenzentrums Schleswig-Holstein

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